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Kostenübernahme und Honorar

Gesetzlich Versicherte

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, übernehmen die Krankenkassen alle Kosten einer Psychotherapie, wenn ich als Therapeut eine entsprechende Indikation (Begründung) vorlege.

Eine Psychotherapie beginnt stets mit einer ersten sogenannten psychotherapeutischen Sprechstunde. Hier lernen wir uns kennen und schauen, mit welchen Problemen, Schwierigkeiten, Erwartungen und Zielen Sie in die Therapie kommen und ob eine Psychotherapie für Sie überhaupt sinnvoll ist und in Frage kommt. Wenn wir beide zu der Entscheidung kommen, dass eine Psychotherapie in Frage kommt, schließen sich sechs weitere Probesitzungen an, in denen wir einen gemeinsamen Therapieplan aufstellen.

Am Ende der Probesitzungen steht ein Antrag auf Übernahme der Kosten für eine Kurzzeittherapie von 12 Sitzungen. Insgesamt kann ich mit meiner Ausbildung und Kassenzulassung in mehreren Schritten eine Langzeittherapie von bis zu 300 Std. beantragen.

Zum ersten Termin benötige ich nur Ihre Krankenversicherungskarte. Eine ärztliche Überweisung ist nicht erforderlich.

 

Privatversicherte und Beihilfeberechtigte

Auch die Privatversicherungen sowie die Beihilfe übernehmen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Je nach Versicherungsvertrag kann der Umfang der übernommenen Leistungen (Anzahl der Stunden pro Jahr) jedoch sehr unterschiedlich sein. Sie sollten sich darüber im Vorfeld bei ihrer Krankenversicherung oder Beihilfe informieren. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. für Psychotherapeuten (GOP).

 

Selbstzahler

Wenn Sie die Therapie selbst bezahlen oder ein Coaching durchführen möchten, ist das Honorar mit mir persönlich zu besprechen.